Heimliches Filmen in der Sauna
Schutzlücke im StGB?
Ausgangspunkt ist ein eingestelltes Strafverfahren der StA Leipzig gegen einen Mann, der nackte Frauen in einer öffentlichen Sauna filmte. Nach herrschender Auffassung sei der Saunabereich kein „besonders geschützter Raum“ i.S.d. § 201a StGB; § 184k StGB (Upskirting) greife ebenfalls nicht, weil es nicht um versteckte Körperpartien unter Kleidung gehe. Der Beitrag rekonstruiert Rechtsprechung (insb. OLG Koblenz) und Literatur hierzu und referiert ausführlich die Kritik mehrerer Strafrechtsprofessorinnen und -professoren, die eine tatsächliche Schutzlücke sehen.
Diskutiert werden Reformmodelle: etwa ein eigener Tatbestand für unbefugte Nacktaufnahmen unabhängig vom Aufnahmeort oder eine Erweiterung bestehender Normen. Zugleich werden verfassungsrechtliche Grenzen der Kriminalisierung (Verhältnismäßigkeit, Ressourcen der Justiz) thematisiert. Der Beitrag zeigt damit sehr klar, wie technische Entwicklungen (Smartphones, schnelle Verbreitung) das klassische Deliktssystem unter Druck setzen und den Gesetzgeber zu dogmatisch sauberen, aber opferschützenden Lösungen zwingen sollen.
Links zu Berichten:

Heimliches Filmen in der Sauna
Schutzlücke im StGB?
Ausgangspunkt ist ein eingestelltes Strafverfahren der StA Leipzig gegen einen Mann, der nackte Frauen in einer öffentlichen Sauna filmte. Nach herrschender Auffassung sei der Saunabereich kein „besonders geschützter Raum“ i.S.d. § 201a StGB; § 184k StGB (Upskirting) greife ebenfalls nicht, weil es nicht um versteckte Körperpartien unter Kleidung gehe. Der Beitrag rekonstruiert Rechtsprechung (insb. OLG Koblenz) und Literatur hierzu und referiert ausführlich die Kritik mehrerer Strafrechtsprofessorinnen und -professoren, die eine tatsächliche Schutzlücke sehen.
Diskutiert werden Reformmodelle: etwa ein eigener Tatbestand für unbefugte Nacktaufnahmen unabhängig vom Aufnahmeort oder eine Erweiterung bestehender Normen. Zugleich werden verfassungsrechtliche Grenzen der Kriminalisierung (Verhältnismäßigkeit, Ressourcen der Justiz) thematisiert. Der Beitrag zeigt damit sehr klar, wie technische Entwicklungen (Smartphones, schnelle Verbreitung) das klassische Deliktssystem unter Druck setzen und den Gesetzgeber zu dogmatisch sauberen, aber opferschützenden Lösungen zwingen sollen.
Links zu Berichten:

