Vertragsrecht2022-12-24T05:59:41+00:00

Vertragsrecht

Vertragsrecht

Geltendmachung vertraglicher Ansprüche

Der Begriff „Vertragsrecht“ umfasst in den Rechtswissenschaften die Geltendmachung und Abwehr vertraglicher Ansprüche.

Neben einer individuellen Beratung rund um das Abschließen von Verträgen unterstütze ich Sie als Rechtsanwalt für Vertragsrecht zum Beispiel gerne bei einer umfassenden gesetzlichen Prüfung und Abwehr von Ansprüchen zum Schadensersatz, bei der allgemeinen Prüfung von Verträgen, einer gesetzlichen Prüfung und Abwehr von Ansprüchen zur Gewährleistung, bei der Prüfung von AGB im vertraglichen Bereich sowie der Anfertigung von Verträgen für den inländischen und internationalen bzw. grenzüberschreitenden Rechtsverkehr.

Was ist eigentlich Vertragsrecht?

Das Vertragsrecht umfasst diejenigen Bestimmungen, die das Zustandekommen, also den Vertragsschluss bzw. Vertragsabschluss, und die Wirkung von Verträgen regeln. In fast allen modernen privatrechtlichen Kodifikationen wie auch in den Regeln des „common law“ gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit bzw. dass als bindend anzuerkennen ist, was Vertragsparteien vereinbart haben.

Zur Geschichte des Vertragsrechts

Die Begründungen für diesen Grundsatz lassen sich im Groben in zwei Lager einteilen: das naturrechtliche und das utilaristische. Eingeschränkt musste dieser Grundsatz in denjenigen Fällen, in denen einer der Kontrahenten nicht die notwendige Urteilsfähigkeit bzw. Geschäftsfähigkeit besaß, um die Folgen des Vertrages abzuschätzen. Ferner gilt dies auch für die Fälle, bei denen der Vertragspartner das Geschäft nur durch Täuschung oder Drohung zum Abschluss bringen konnte.

Sinnbildlich für den Grundsatz der Vertragsfreiheit steht etwa die Formulierung des schweizerischen Obligationenrechts Artikel 19 Absatz 1 OR (Obligationenrecht): „Der Inhalt des Vertrages kann innerhalb der Schranken des Gesetzes beliebig festgestellt werden.“ Ähnlich ist dieser Grundsatz auch im berühmten Artikel 1134 des französischen „Code civil“ formuliert: „Les conventions légalement formées tiennent lieu de loi à ceux qui les ont faites.“

Vertragsrecht im 20. Jahrhundert

Den genannten Fällen rein prozeduraler Unwirksamkeit wurden im Laufe des 20. Jahrhunderts auch Fälle beigestellt, bei denen der Vertrag aus inhaltlichen Gründen nicht als wirksam erachtet werden sollte: So wurde der Grundsatz der Vertragsfreiheit etwa durch Regelungen wie den weit bekannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen und im Besonderen durch Maßnahmen aus der Sozialgesetzgebung im Bereich des Arbeits- und Wohnraummietrechts eingeschränkt.

Meine Leistungen für Sie

  • Prüfung und Abwehr von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen
  • Anfertigung und allgemeine Prüfung von Verträgen
  • Prüfung von AGB im vertraglichen Bereich
  • Beratung rund um den Abschluss von Verträgen

Kontakt

Gerne stehe ich Ihnen für eine unverbindliche Rechtsberatung, auch zu übergreifenden Rechtsfragen als Rechtsanwalt für allgemeines Zivilrecht, via E-Mail, telefonisch und persönlich zur Verfügung. Termine bitte nur nach Vereinbarung.

Rechtsanwalt Bastian Nonnenberg
Töpferweg 8 32429 Minden

T: 0571 / 597 262 52
F: 0571 / 597 176 79
M: 0173 / 620 273 8
info@ra-nonnenberg.de

Bürozeiten Montag bis Freitag 8:00 bis 19:00 Uhr

Rechtsblog Vertragsrecht

Nach oben