Energiekriese – Preiserhöhungen trotz Preisgarantien?

LG untersagt einstweilig einem Energieversorger Preiserhöhungen bei Preisgarantien

Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass ein Energieversorger keine Preiserhöhungen während der Laufzeit einer Preisgarantie vornehmen darf. Ein Verbraucherschutzverein hatte gegen die Praxis des Versorgers ExtraEnergie geklagt, der Strom- und Gaskunden nach Abschluss eines Vertrags Preiserhöhungen mit Verweis auf gestiegene Beschaffungskosten in Rechnung gestellt hatte.

Das Gericht stellte fest, dass eine Preisgarantie für einen bestimmten Zeitraum für den Kunden ein entscheidendes Kriterium bei der Wahl des Energieversorgers sei. Eine Preiserhöhung während der Laufzeit der Preisgarantie würde die Erwartung des Kunden unterlaufen, für den vereinbarten Zeitraum vor unvorhergesehenen Preissteigerungen geschützt zu sein. Auch eine Klausel im Vertrag, wonach der Versorger Preiserhöhungen nachträglich ankündigen dürfe, sei unwirksam. Der Versorger könne sich nicht auf gestiegene Beschaffungskosten berufen, da er seiner Beschaffungspflicht nicht nachgekommen sei und es ihm zuzumuten gewesen wäre, den Bedarf im Voraus zu decken. Das Urteil (Beschl. v. 26.08.2022, Az. 12 O 247/22) ist noch nicht rechtskräftig.

Links zu Berichten: 

LG: Energieversorger darf Preise nicht erhöhen (lto.de)

Energiekriese – Preiserhöhungen trotz Preisgarantien?

LG untersagt einstweilig einem Energieversorger Preiserhöhungen bei Preisgarantien

Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass ein Energieversorger keine Preiserhöhungen während der Laufzeit einer Preisgarantie vornehmen darf. Ein Verbraucherschutzverein hatte gegen die Praxis des Versorgers ExtraEnergie geklagt, der Strom- und Gaskunden nach Abschluss eines Vertrags Preiserhöhungen mit Verweis auf gestiegene Beschaffungskosten in Rechnung gestellt hatte.

Das Gericht stellte fest, dass eine Preisgarantie für einen bestimmten Zeitraum für den Kunden ein entscheidendes Kriterium bei der Wahl des Energieversorgers sei. Eine Preiserhöhung während der Laufzeit der Preisgarantie würde die Erwartung des Kunden unterlaufen, für den vereinbarten Zeitraum vor unvorhergesehenen Preissteigerungen geschützt zu sein. Auch eine Klausel im Vertrag, wonach der Versorger Preiserhöhungen nachträglich ankündigen dürfe, sei unwirksam. Der Versorger könne sich nicht auf gestiegene Beschaffungskosten berufen, da er seiner Beschaffungspflicht nicht nachgekommen sei und es ihm zuzumuten gewesen wäre, den Bedarf im Voraus zu decken. Das Urteil (Beschl. v. 26.08.2022, Az. 12 O 247/22) ist noch nicht rechtskräftig.

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LG: Energieversorger darf Preise nicht erhöhen (lto.de)